Willkommen zum Ganztagskongress 2025

Herzlich laden wir Sie zum Ganztagskongress vom BMBF und BMFSFJ am 2. und 3. April 2025 in Berlin ein. 
"Das Kind im Zentrum" ist als zentrale Perspektive für einen zeitgemäßen, kindzentrierten Ganztagsausbau sowohl im 1. GaFöG-Bericht der Bundesregierung als auch in den "Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" der Kultusministerkonferenz formuliert.

Der Ganztagskongress 2025 wird sich unter der Überschrift "Das Kind im Zentrum" den anknüpfenden Fragen widmen: Was brauchen Kinder im Grundschulalter im Ganztag? Wie kann der Ganztag Kinder stärken und für gerechtere Bildungschancen sorgen? Die Konzeptionierung, Ausgestaltung und Umsetzung gelingender, kindgerechter ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote werden im Mittelpunkt des Ganztagskongress 2025 stehen.
Eine kindgerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulaltern kann wegweisend sein, um Rechte und Wohlbefinden der Kinder sicherzustellen und ihre Familien weiter zu stärken. Die Lebenssituation vieler Kinder wurde in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie – stark beeinträchtigt, die aktuellen Krisen betreffen auch sie. Qualitativ hochwertige Ganztagsangebote führen zu mehr und besseren Teilhabechancen für Kinder. Ganztagsschulen und Horte tragen zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und deren Kompetenzentwicklung für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe bei.
Auf dem Ganztagskongress möchten wir Raum geben, dass Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen, aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft aktuelle Fragen des Ganztagsausbaus diskutieren und dabei kinderrechtssensible, bildungsungerechtigkeitssensible, inklusive und sozialräumliche Perspektiven einnehmen.

Zum Hintergrund:
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) jahrgangsweise ab 1. August 2026 eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4.
Gemeinsam haben Bund, Länder und Kommunen sowie (freie) Träger von Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe bereits viel erreicht, um den notwendigen Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter voranzubringen. Um den Rechtsanspruch vorzubereiten, unterstützen Bund und Länder den hierfür erforderlichen Infrastrukturausbau mit dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Ab 2026 beteiligt sich der Bund durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung auch an den Betriebskosten.

Neuigkeiten und Hintergrundinformationen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung finden Sie auch unter http://www.recht-auf-ganztag.de und www.ganztagsschulen.org.
Hierfinden Sie die Dokumentation des Ganztagskongresses 2024 "Ganztag multiprofessionell gestalten".

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Bundesministerium für Bildung und Forschung | Referat 323 – Infrastrukturförderung Schule

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Referat 512 - Ganztagsbetreuung, Grundschulkinder und GST